Clemens von Bönninghausen

Dr. med. Klaus-Henning Gypser schreibt im Prospekt des Sunrise-Versands 98/99 auf S.73:

"C. v. Bönninghausen (1785-1864), der als Zeitgenosse Hahnemanns die Anfänge der Homöopathie miterlebte, wird in seiner Bedeutung für die Methodik der Homöopathie gegenwärtig unterschätzt. Dies beruht darauf, daß es infolge des Niedergangs der deutschen Homöopathie gegen Mitte des vergangenen Jahrhunderts zur Unterbrechung der Tradition kam. Mit Erblühen der Homöopathie ab etwa 1850 in den USA, die quasi die Führung übernahm, erreichten nämlich Werke, die nicht ins Englische übersetzt wurden, was für einige wesentliche Arbeiten Bönninghausens gilt, die heutige deutsche Homöopathie, die sich aus der amerikanischen nährt, nicht mehr.

Bönninghausen schuf die ersten praktikablen Repertorien einschließlich entsprechender Gradeinteilung, begründete praxisgerecht die Arzneibeziehungen, propagierte den Gebrauch von Zwischenmitteln, war einer der Wegbereiter der Hochpotenzen und betonte den Wert der Spätsymptome einer Arzneiprüfung. Sein Hauptverdienst aber beruht darin, daß er die Notwendigkeit der Erfassung des Arzneigenius erkannte und die Totalität der krankhaften Patientenphänomene bei der Fallanalyse in Haupt- und Nebensymptome gliederte."

Mittlerweile ist auch ein Briefwechsel zwischen Hahnemann und Bönninghausen bekannt geworden, in denen Hahnemann und Bönninghausen übereinkamen, daß die Gabe eines Komplementärmittels zur gleichen Zeit mit der Gabe des Hauptmittels durchaus sehr wirksam und zu empfehlen sei, was von Anhängern der klassischen Homöopathie (nur ein Mittel zu einer Zeit) gern übersehen wird.

 

Klassische Homöopathie

Diese Richtung beruft sich auf ihren Ahnherren Samuel Hahnemann, der die Homöopathie begründete und versucht ihn möglichst genau nachzuahmen. Dazu gehören folgende Grundsätze:

Homöopathische Arzneien stammen vorwiegend aus dem Mineral-, Pflanzen- und Tierreich und werden als potenzierte, d.h. verdünnte und verschüttelte (dynamisierte, energetisch verstärkte) Arzneien angewendet. Dabei wird in der klassischen Homöopathie immer nur eine Arznei verordnet (Einzelmittel), kein "Komplexmittel", das aus mehreren Arzneien zusammengesetzt ist. Homöopathische Arzneien werden nach der Ähnlichkeitsregel verordnet: Eine Arznei heilt jene Krankheit, welche sie selbst - am gesunden Menschen - hervorzurufen vermag. Das Krankheitsbild, das der Patient zeigt - in seinem körperlichen, aber auch seelisch-geistigen Befinden - entspricht genau dem Arzneimittelbild. Für das Arzneimittelbild werden herangezogen:

 - die Symptome der Arzneimittelprüfung: die Symptome, die der "gesunde" Mensch bei prüfungsweise eingenommener Arznei entwickelt;

- die Symptome aus der Toxikologie - dem Vergiftungsbild;

- die Symptome, die beim erkrankten Patienten geheilt wurden, also gemäß der praktischen Erfahrung.

 Homöopathische Präparate werden entsprechend individuell dem Patienten nach einer ausführlichen Anamnese verabreicht, bzw. rezeptiert, unter Berücksichtigung aller körperlich-seelisch-geistigen, konstitutionellen,  biographischen, sozialen und umweltbedingten Faktoren. Homöopathie ist mithin eine Regulationstherapie. Das bedeutet für die Indikationsstellung, daß alle Erkrankungen und Krankheitsprozesse einer homöopathischen Therapie zugänglich sind, die in sich regulationsfähige Anteile tragen. Homöopathie ist Medizin der Person. (Quelle: Merkblatt von Dr. Susanne Diez.)

Leitspruch: "Machts nach, aber macht´s genau nach."

Literatur:
Gerhard Köhler: Lehrbuch der Homöopathie Band 1 (Grundlagen und Anwendung) und Band 2 (Praktische Hinweise zur Arzneiwahl), Stuttgart, 1986



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